Sollte die Vollversammlung zum angegebenen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder oder der auf diese Mitglieder entfallenden Stimmen angesetzt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Vollversammlung und Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Vollversammlung
3. Berichte
4. Umbildung der Jagdgenossenschaft (Antrag das Jagdgebiet Mellau III
abzutrennen und selbst zu verwalten)
5. Entscheidung über die Jagdnutzung im Jagdgebiet Mellau III (über diesen Punkt ist nur dann abzustimmen, wenn keine Umbildung der Jagdgenossen- schaft erfolgt)
6. Allfälliges
Das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder richtet sich nach dem Anteil an der anrechenbaren Flächen, die zur Jagdgenossenschaft gehören. Bei einem Flächenanteil von 0,3 ha – 5,0 ha stehen 1 Stimme, bei 5,0 ha – 10,0 ha 2 Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche stehen je angefangene 10 Hektar eine weitere Stimme zu. Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen bevollmächtigten aus üben zu lassen. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen vom Ehegatten sowie den Eltern oder Kindern – höchstens drei Mitglieder vertreten. Miteigentümer an einer Liegenschaft dürfen ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bestellten Bevollmächtigten ausüben.
Der Obmann
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