Aus aktuellem Anlass möchte die Gemeinde auf die Verordnung der Gemeindevertretung vom 21.07.2007 hinweisen. Laut dieser Verordnung ist in den Auwäldern und Uferbereichen der Ill, sowie den Wildbächen von Vandans unter anderem
– die Benützung des Geländes zum nächtlichen Lagern,
– das Aufstellen von provisorischen Überdachungen,
– das Befahren dieser Flächen mit Kraftfahrzeugen,
– der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen sowie
– der Gebrauch von Glasflaschen und Gläsern und
– das Liegenlassen von Müll
verboten und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Von der WLV-Bludenz wurde wegen untragbarer Zustände eine Anzeige erstattet. Die Polizei Schruns wurde ersucht, die relevanten Bereiche verstärkt zu kontrollieren.
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