Die Sonne scheint, die Blumen blühen und das Obst wächst. Nicht selten sehen wir beim Spazieren einen Apfelbaum oder einen Himbeerbusch. Wenn der kleine Hunger kommt, würde man gerne zugreifen. Doch darf man das?
Der Nachbar hat Vorteile
Grundsätzlich ist es in Österreich so: Die Früchte, die am Baum hängen, gehören dem Eigentümer. Das Herunterpflücken von Obst aller Art ist nach der Expertise von Rechtsanwalt Mag. Clemens Haller nicht erlaubt. Der Apfel, den man pflückt, ist Eigentum des Baum-Besitzers, erklärt Haller im VOL.AT-.AT Interview.
Ausnahme für den Nachbarn
Anders sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn der Baum über eine Grundstücksgrenze ragt. Dann hat man der Nachbar das Recht, Früchte die auf sein Grundstück herüberhängen, auch abzunehmen.
Pflück-Verbot für Passanten
Als Passant jedoch, darf ich auf Gehsteig oder Straße überhängende Früchte nicht pflücken. Tut ich es als Passant doch, riskiere ich eine Besitz- oder Unterlassungsstörungsklage des Grundbesitzers.
Sonderfall Pilze und Beeren
Bei Pilzen und Beeren sieht die Regelung mit Verweis auf das Forstgesetz nochmals anders aus, so Rechtsanwalt Haller. Früchte, die im Wald wachsen, darf man in einem gewissen Ausmaß pflücken.
Speziell bei Pilzen gibt es regionale Vorschriften und Beschränkungen, welche Mengen aus dem Wald mitgenommen werden dürfen.
(VOL.AT)
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