Am Landesgericht in Feldkirch wurde heute ein 29-jähriger Angestellter wegen Vergewaltigung zu zehn Monaten bedingter Haft plus 4500 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Mann wollte die Mutter seines Kindes heiraten, sie zunächst noch die notwendigen Dokumente aus ihrer Heimat organisieren. Als die Frau aus dem Ausland zurück kehrte, sei sie jedoch völlig verändert gewesen.
„Sie trug ein Kopftuch und einen bodenlangen Rock. Ich dachte, mich trifft der Schlag“, erinnert sich der Angeklagte. Sie offenbarte ihm, dass sie nun ein Kind Gottes sei, keinen Sex mehr vor der Ehe wolle und wenn, dann müsse sie jeweils davor und danach beten.
Freiwillig oder nicht
Ihm war das Auftreten seiner Freundin unangenehm, überall hätten seine Bekannten getuschelt, gibt der Vorarlberger vor Gericht an. Im vergangenen Herbst habe ihm die Frau dann eines Nachmittags versprochen, am Abend mit ihm zu schlafen. Als er dieses Versprechen einforderte, zeigte sie sich jedoch desinteressiert.
Vor der Polizei sagte der Mann damals bereits aus, dass sie zu erkennen gab, dass das „Versprechen“ hinfällig sei. Er habe ihr trotzdem den Rock runter gezogen und sei schlussendlich auch in sie eingedrungen.
Im Prozess verantworte sich der Mann nun so, dass er erst im Nachhinein erkannt habe, dass sie nicht wollte. „Mein Mandant war unsensibel, vergewaltigen wollte er sicher nicht“, sieht Verteidiger Clemens Haller keinen Vorsatz gegeben. Das Gericht sieht das anders und fällt einen Schuldspruch. Der Angeklagte erbittet sich Bedenkzeit.
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