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Verkehrsstrafen: Sehr unterschiedliche Regeln in Bundesländern

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Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist, muss je nach Bundesland mit unterschiedlichen Strafen rechnen. Für eine Tempoüberschreitung im Orts­gebiet zwischen 30 und 40 km/h reicht die Bandbreite bei einer Anonym­verfügung beispielsweise von 70 Euro in Wien bis hin zu 160 Euro in Tirol.

Das in Begutachtung befindliche Verkehrssicherheitspaket von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) sieht auf Autobahnen erstmals bundesweit gleich hohe Strafen vor.

Bei dem Limit von 130 km/h sollen Lenker künftig mit 10 km/h zu viel 30 Euro, bei 20 km/h Überschreitung 45 Euro und bei 30 km/h 60 Euro bezahlen. Wird ein Organmandat verhängt, sind die Grenzen um jeweils zehn Euro niedriger angesetzt.

Verwirrung pur herrscht, wenn man auf die aktuelle Strafentabelle Österreichs blickt, die der ÖAMTC zuletzt Mitte März 2009 erhoben hat. Muss ein Lenker wegen 20 km/h im Ortsgebiet beispielsweise in Oberösterreich eine Anonymverfügung bezahlen, verlangt die Behörde 29 Euro. In Vorarlberg kostet das selbe Delikt 60 Euro, in Wien wiederum 42 Euro. Die restlichen Bundesländer bewegen sich zwischen 35 (Kärnten) und 55 Euro (Salzburg).

Bei höheren Tempoüberschreitungen im Ortsgebiet sehen nur mehr Tirol und Wien Anonymverfügungen vor, in den restlichen Bundesländern erfolgen zum Teil Organmandate, spätestens ab 40 km/h zu viel wird eine Lenkererhebung samt Strafverfügung veranlasst. Unter anderem werden zwischen 25 und 30 km/h Überschreitung 72 (Tirol) bzw. 55 (Wien) Euro per Anonymverfügung verlangt. Auf Freilandstraßen sieht es ähnlich aus: Eine Anonymverfügung wegen 20 km/h Tempomissachtung kostet in Oberösterreich – gleich wie im Ortsgebiet – 21 Euro; in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark hingegen 50 Euro.

Bis zu Überschreitungen von 30 km/h sind derzeit auf Autobahnen Anonymverfügungen möglich: Sie reichen bei bis zu 25 km/h zu viel von 50 Euro im Burgenland, in Oberösterreich und Tirol bis hin zu 70 Euro in Salzburg und der Steiermark. Extreme Unterschiede gibt es aber vor allem bei einer Tempomissachtung von plus 25 bis 30 km/h: Wiener müssen dafür 56 Euro bezahlen, Salzburger und Steirer satte 90 Euro. Bei bis zu 40 km/h zu viel sehen lediglich Tirol (160 Euro), Niederösterreich (150 Euro) und Wien (140 Euro) noch eine Anonymverfügung vor.

Die Verkehrsstrafen sind generell Ländersache und werden daher so unterschiedlich gehandhabt. Relativ einheitlich werden laut ÖAMTC Organmandate verhängt: Bei 20 km/h Tempoüberschreitung werden beispielsweise 21 Euro fällig, bei bis zu 25 km/h 20 Euro und bei bis zu 30 km/h 36 Euro – das gilt für Freilandstraßen und Fahrbahnen im Ortsgebiet sowie Autobahnen ab 25 km/h zu viel gleichermaßen. Wird weder ein Organmandat noch eine Anonymverfügung ausgestellt, erlässt die Behörde eine Strafverfügung. Bei bis zu 40 km/h zu viel reicht der Rahmen hier generell bis zu 726 Euro. Bei noch höheren Überschreitungen ist zusätzlich ein Entzug der Lenkberechtigung vorgesehen.

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