Verkehrskommissar Jacques Barrot wolle am Mittwoch aber einen Vorschlag machen, der zumindest die technischen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verfolgung verbessern soll. “Bisher kann zum Beispiel ein französisches Radargerät ein deutsches Kennzeichen nicht erkennen”, erläuterte ein Sprecher Barrots. Anders als ein französischer Raser bekomme der Fahrzeughalter deshalb nicht automatisch ein Strafmandat zugesandt. Die Kommission will den Angaben zufolge dafür sorgen, dass die verschiedenen nationalen Systeme zusammenpassen. “Alle sollen gleich behandelt werden”, sagte Barrots Sprecher Michele Cercone.
Was allerdings passiert, wenn ein Verkehrssünder sein Strafmandat aus dem EU-Ausland nicht bezahlt, ließ die Brüsseler Behörde am Montag offen. Eigentlich soll ein Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2003 sicherstellen, dass Strafen von mehr als 70 Euro vom Heimatland des Ertappten eingetrieben werden. Die Regelung funktioniert nur zwischen Ländern, die entsprechende Gesetze beschlossen haben.
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