Zugleich würde sich die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde verlängern – nämlich von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Früh statt wie bisher nur bis 5 Uhr. “Für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs sein müssen, ist die Anhebung um 10 km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung.” Zur angeblich erhöhten Lärm- und Umweltbelastung ist klar festzuhalten, dass Motor und Getriebe bei LKW nicht auf eine Reisegeschwindigkeit von 60 km/h abgestimmt sind und bei 70 km/h aufgrund von niedrigerer Motordrehzahlen die Belastungen sinken.
Rheintalautobahn
Die Strecken, auf denen explizit 60 km/h verordnet wurden, sollen jedoch weiter bestehen bleiben, betont Hofer. Das wären etwa die Brenner-, Inntal- und Rheintalautobahn sowie die Südosttangente. In diesem Bereich ist das Transitverkehrsaufkommen deutlich höher als auf anderen Autobahnen, weshalb aus Verkehrssicherheitsgründen eine Anhebung nicht ratsam wäre.
(red)
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