Sie verlangen, Paragraf 283 im Strafgesetzbuch sowie Teile des Gleichbehandlungsgesetzes wegen Diskriminierung aufzuheben und damit eine Reform der Bestimmung zu erzwingen, da Homosexuelle im Gegensatz zu anderen Minderheiten darin nicht ausreichend geschützt würden, hieß es am Montag in einer Aussendung. Die Regierung plant indes schon länger eine entsprechende Ausweitung des Tatbestands der Verhetzung.
Andere Minderheiten würden durch spezielle Gesetze gegen Verhetzung und Diskriminierung – auch außerhalb des Arbeitsplatzes – geschützt, Homosexuelle nicht, so das Rechtskomitee Lambda. Fünf der Kläger und Klägerinnen seien selbst schon Opfer “von erheblichen Diskriminierungen” geworden – wäre dies nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, sondern etwa wegen ihrer ethnischen Herkunft passiert, hätten sie Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen können.
Änderungen beim Tatbestand der Verhetzung sind unterdessen in Planung: Derzeit ist nur die Hetze gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie Ethnien (also Rassismus) und Staaten unter Strafe gestellt. Künftig soll auch die Hetze aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung bestraft werden.
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