von Seff Dünser/Neue
Der 35-jährige Unterländer ist am vergangenen Freitag nach einem genehmigten Ausgang für drei Stunden zur Einholung einer Bestätigung einer Therapieeinrichtung nicht mehr ins Gefängnis zurückgekehrt.
Richter Martin Mitteregger, Staatsanwalt Johannes Hartmann, Verteidigerin Natalie König-Bechter und Gutachter Reinhard Haller warteten am Montagmorgen vergeblich auf den Angeklagten. Erst zu Verhandlungsbeginn um 9 Uhr teilte ein Justizwachebeamter dem Strafrichter mit, dass der Angeklagte geflohen sei und deshalb nicht zur Hauptverhandlung vorgeführt werden könne. Der Richter hat daraufhin das Strafverfahren vorläufig abgebrochen. Der Geflüchtete wird gesucht. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch werden dem Angeklagten Diebstähle und eine gefährliche Drohung zur Last gelegt. Im Juni ist dazu bereits einmal verhandelt worden. Die Verhandlung wurde damals zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt. Der Sachverständige Reinhard Haller meint, der Angeklagte sei bei drei von vier angeklagten Taten wegen voller Berauschung nicht zurechnungsfähig gewesen. Für den Gutachter liegen aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher vor.
Viele Vorstrafen
Der Angeklagte ist mit 19 Vorstrafen belastet. Seit April verbüßt der 35-Jährige drei Haftstrafen im Gesamtausmaß von zwölf Monaten, wegen Ladendiebstählen und versuchter Nötigung mit einem Messer. Dazu hatte Richter Mitteregger eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung abgelehnt. Jetzt hat der Häftling mit seiner Flucht eigenmächtig seine Haftzeit verkürzt, freilich nur vorläufig.
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