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Verhandlung: Absturz in Überlingen

Das Bezirksgericht Bülach muss klären, ob acht Angestellte der schweizerischen Flugsicherung Skyguide mitverantwortlich sind für den Flugzeug-Crash in Überlingen 2002.

Der Prozess in der Stadthalle Bülach beginnt am 15. Mai und dauert etwa zwei Wochen.

Den Angeklagten wird mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland fordert Freiheitsstrafen von sechs bis 15 Monaten. Die Beschuldigten weisen die Verantwortung für das Unglück zurück. Sieben von ihnen sind noch bei Skyguide angestellt, einer ist im Ruhestand.

Der Flugzeug-Crash vom 1. Juli 2002, bei dem 71 Menschen ums Leben kamen, ereignete sich im deutschen Bodenseegebiet im Verantwortlichkeitsbereich der schweizerischen Skyguide. In einer Höhe von 11.300 Metern stieß um 23.35 Uhr ein Passagierflugzeug der russischen Bashkirian Airline mit einem Frachtflugzeug der deutschen DHL zusammen.

Alle 69 Insassen der baschkirischen Maschine sowie die beiden Piloten des Fracht-Jets fanden den Tod. Unter den Passagieren des russischen Flugzeugs befanden sich 49 Kinder und Jugendliche, die mit ihren Begleitpersonen in Spanien ihre Ferien verbringen wollten.

Der Flugverkehrsleiter, der zum Unglückszeitpunkt im Skyguide-Kontrollzentrum in Zürich-Kloten Dienst hatte, ist im Februar 2004 von einem Mann, der beim Absturz Frau und Kinder verloren hatte, an seinem Wohnort in Kloten erstochen worden.

Die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hielt vor drei Jahren in ihrem Schlussbericht fest, Mängel bei Skyguide und Fehlreaktionen der Tupolew-Crew hätten zum Zusammenstoß beigetragen. Kritik übte sie auch an den Handbüchern zum Kollisionswarngerät TCAS in den Flugzeugen.

In der Anklageschrift wird drei Personen vorgeworfen, sie hätten es als Verantwortliche der Skyguide geduldet, dass während der Nacht zeitweise nur ein Fluglotse im Kontrollraum arbeitete. Der zweite durfte Pause machen und stand somit für kurzfristige Notsituationen nicht zur Verfügung. In der Unglücksnacht seien zudem technische Arbeiten ausgeführt worden, durch die die Arbeit des verbleibenden Flugverkehrsleiters erschwert worden sei.

Der Lotse sei allein überfordert gewesen, da er zusätzlich einen nicht vorgesehenen Anflug auf den deutschen Flugplatz Friedrichshafen habe leiten müssen. Darüber hinaus habe die Telefonanlage wegen einer technischen Störung nicht funktioniert. Vier anderen Skyguide-Mitarbeitern wirft die Anklage vor, sie hätten die beiden Lotsen nicht oder unzureichend über die technischen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen informiert. Sie hätten es auch versäumt, die Funktionstüchtigkeit der Telefonanlage vor Beginn der technischen Arbeiten zu überprüfen. Schließlich wird der Lotse, der sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Pausenraum aufhielt, beschuldigt, sich vor der Pause nicht ausreichend über die technischen Arbeiten informiert zu haben.

Das Landgericht Konstanz hat Deutschland im vergangenen Sommer zur Zahlung von Schadenersatz für die Folgen des Flugzeugunglücks von Überlingen verurteilt. Die Bundesrepublik haftet demnach für Fehler der Flugsicherung Skyguide. Die Überwachung des Luftraums sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates und könne nur mit einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag abgetreten werden, argumentierten die Konstanzer Richter. Einen solchen Vertrag gebe es zwischen Deutschland und der Schweiz aber nicht. Im Urteil des Landgerichts wird die Arbeit der Skyguide in der Unglücksnacht heftig kritisiert. Deutschland hat Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Technische Arbeiten im Kontrollzentrum,

Im Skyguide-Kontrollzentrum Zürich sind in der Nacht auf den 2. Juli 2002 technische Arbeiten ausgeführt worden. Das optische Kollisionswarngerät STCA war nicht verfügbar, außerdem war eine Telefonanlage abgeschaltet.

Zwei Fluglotsen traten ihren Nachtdienst um 19.50 Uhr an. Als sich das Verkehrsaufkommen verringert hatte, ging einer von ihnen – wie damals üblich – in einen Pausenraum. Der verbleibende Lotse bemerkte die drohende Kollision der russischen Tupolew und der DHL-Boeing nicht rechtzeitig, weil er gleichzeitig an zwei Arbeitsplätzen beschäftigt war. Er führte neben den beiden Unglücksmaschinen auch einen verspäteten Airbus zur Landung in Friedrichshafen.

Die Flugsicherung in Karlsruhe bemerkte auf ihrem Radarschirm, dass sich zwei Flugzeuge auf Kollisionskurs befanden. Es gelang dem Karlsruher Fluglotsen aber nicht, über die direkte Telefonleitung den Zürcher Kollegen zu erreichen, um ihn zu warnen. Die Anrufe wurden nicht automatisch auf das in Betrieb befindliche Reserve-Telefonsystem umgeleitet.

Als der Skyguide-Lotse die gefährliche Situation schließlich erkannte, gab er der aus Moskau kommenden Tupolew die Anweisung zu sinken. Die Besatzung der Maschine bemerkte zwar den Widerspruch zur Aufforderung zum Steigen durch das bordeigene Warnsystem TCAS, befolgte aber die Anweisung aus Zürich.

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