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Verhaltene Reaktionen auf SPÖ-Vorstoß

Soll die geplante Raststätte einer Volksabstimmung unterzogen werden?
Soll die geplante Raststätte einer Volksabstimmung unterzogen werden? ©Andreas Boschi

Forderung nach Volksabstimmung erntet fast einhellige Ablehnung.

Hörbranz. Wie berichtet, preschte der Hörbranzer SPÖ-Ortsparteivorsitzende und Landesgeschäftsführer Reinhold Einwallner am Montag mit der Forderung nach einer Volksabstimmung über die geplante Raststätte am ehemaligen Autobahnzollamt vor. Er begründete seinen Vorstoß mit dem “wachsenden Widerstand der Anrainer, vor allem wegen den Lärm- und Abgasbelästigungen durch die geplante Raststätte und die damit verbundenen Zu- und Abfahrten”. Es sei ein Gebot der Stunde, die Bevölkerung bei einem Projekt dieses Ausmaßes einzubinden und mit Entscheidungsrecht auszustatten. Bei der Autobahnraststätte handle es sich schließlich um eines der größten Bauprojekte in der Hörbranzer Geschichte. Einen entsprechenden Antrag will er demnächst in der Gemeindevertretung einbringen. Unterstützung erwartet sich Einwallner von allen Fraktionen. Außerdem erneuerte er seine Forderung nach weiteren Gutachten im Auftrag der Gemeinde.

FPÖ, BZÖ, Grüne dagegen

Bürgermeister Karl Hehle (ÖVP) möchte erst die “neutrale Beurteilung der Gutachten durch die Fachabteilungen im Amt der Vorarlberger Landesregierung” abwarten: “Nach Vorliegen der Gutachten und Klärung aller offenen Fragen kann eine Entscheidung über eine Volksabstimmung von der Gemeindevertretung getroffen werden.” Vizebürgermeisterin Petra Srienz (Grüne) bezweifelt, dass eine Volksabstimmung zielführend ist: “Das Problem ist die Ausführung der Zufahrt, nicht die Raststätte selbst.” Auch FPÖ-Gemeinderat Josef Siebmacher ist skeptisch: “Etwa 100 Anrainern stehen zirka 4.200 Wahlberechtigte gegenüber, die das Thema nicht direkt tangiert. Außerdem frage ich mich, was passiert, wenn die Mehrheit in einer Volksabstimmung für die Raststätte stimmt? Die Anrainer verlieren dadurch nicht ihre Parteistellung, die Genehmigungsverfahren müssten genau gleich durchgeführt werden. Was wäre gewonnen?” Es erscheine ihm sinnvoller, sämtliche Bedenken der Anrainer nach allen Richtungen zu prüfen, damit keine Mehrbelastung entstehe. Kategorische Ablehnung kommt von BZÖ-Chef NAbg. Christoph Hagen: “Ehrlich gesagt ist das ein Blödsinn, weil 95 Prozent der Hörbranzer für die Raststätte sind. Ich verstehe schon die Sorgen der Anrainer, aber ich denke mir, dass die mit Rhomberg ausgehandelte Variante eine Verbesserung der Situation mit sich bringt.”

Streit um Gutachten

Joachim Nägele, Sprecher der Raststation Hörbranz GmbH, kann dem Vorschlag wenig abgewinnen: “Zum jetzigen Zeitpunkt – noch bevor die Ergebnisse der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen – macht diese Überlegung keinen Sinn.” Er glaube, dass es keine Sachargumente mehr gegen die Raststätte gebe, wenn das Land die Prüfung positiv abschließe. Auch Anrainer-Vertreter Franz Pichler äußerte sich zurückhaltend: “Darüber kann ich nur mit der Schulter zucken. Ich glaube nicht, dass eine Volksabstimmung jenen Erfolg bringen würde, den wir uns erhoffen.” Viel wichtiger seien ihm unabhängige Gutachten, denn der Umweltbericht von Rhomberg sei “auf allen Linien geschönt”. Ein Vorwurf, den Nägele sauer aufstoßen lässt: “Ich möchte mit aller Vehemenz der Infragestellung unserer Gutachten entgegen treten. Es ist gesetzlich vorgesehen und in der Praxis übliche Handhabe, dass der Projektbetreiber die Gutachten ausarbeitet, die anschließend von Sachverständigen des Landes überprüft werden.” Auch Reinhard Bösch vom Amt der Vorarlberger Landesregierung bestätigt, dass diese Vorgehensweise “durchaus üblich” sei. Abseits der Verfahrensstreitigkeiten appelliert Pichler jedoch an die Verantwortlichen, auf die Raststätte zu verzichten: “Das Verkehrsaufkommen wird auch ohne unser Zutun steigen. Wir müssen nicht auch noch selbst dafür sorgen.” AB

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