Vergewaltigungsverfahren gegen P. Diddy in Wien vorerst eingestellt – Verjährung als Grund

Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag mitteilte, wird das Vergewaltigungsverfahren gegen P. Diddy derzeit nicht weiterverfolgt. Eine TV-Moderatorin hatte den heute 55-jährigen US-Rapper im Februar 2025 angezeigt. Sie wirft ihm vor, sie im März 2000 in Wien nach einem Konzert unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben.
Die Frau war zum damaligen Zeitpunkt 19 Jahre alt und wollte laut eigenen Angaben ein Interview mit dem Musiker führen.
Verfahren wegen Verjährung eingestellt – "unter Vorbehalt"
Laut Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek ist der Tatvorwurf nach derzeitiger österreichischer Rechtslage verjährt. Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung beträgt grundsätzlich zehn Jahre, in besonders schweren Fällen zwanzig Jahre.
Da das Ereignis über 24 Jahre zurückliegt, könne eine strafrechtliche Verfolgung in Österreich aktuell nicht erfolgen. Das Verfahren wurde daher gemäß § 192 StPO unter Vorbehalt einer späteren Verfolgung eingestellt.

USA-Prozess könnte Auswirkungen auf Wiener Verfahren haben
Allerdings betonte die Staatsanwaltschaft, dass der Fall wieder aufgenommen werden könne, sollte P. Diddy in einem laufenden US-Prozess verurteilt werden. Seit Mitte Mai läuft in New York ein Verfahren gegen Combs, in dem mehrere schwere Sexualdelikte zur Anklage gebracht wurden.
Kommt es dort zu einer Verurteilung, könnte dies die Verjährungskette nach österreichischem Recht unterbrechen bzw. rückwirkend verlängern. In diesem Fall würde das Wiener Verfahren neu geprüft.
(VOL.AT)
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