Vergewaltigungsverdacht gegen ehemaligen Polizisten: Verfahren eingestellt
 
    Beim 43-Jährigen handelt es sich um einen von drei mittlerweile entlassenen WEGA-Beamten, die im Jahr 2006 den Schubhäftling Bakary J. nach einem missglückten Abschiebe-Versuch in einer Lagerhalle in Wien-Brigittenau gefoltert hatten.
Die 36 Jahre alte Frau war in der Nacht auf den 22. Mai 2012 ohne Schuhe auf eine Wachstube geflüchtet, nachdem ihr Ex-Freund ihrer Darstellung zufolge gegen 1.00 Uhr in der Früh in ihre Wohnung eingedrungen war und sich an ihr vergangen hatte. Nach Erstattung der Anzeige begab sie sich in ein Spital, wo laut “Falter” Würgemale am Hals und blaue Flecken am Oberschenkel diagnostiziert wurden.
Vergewaltigung bestritten: “Leidenschaftlich”
Der Verdächtige bestritt die Vergewaltigung, welche die Frau im weiteren Ermittlungsverfahren angeblich mit Fotos und Arztberichten zu untermauern versuchte. Er behauptete, er habe “leidenschaftlichen Sex” gehabt und die Gegenwehr der Frau als “Sadomaso-Spiel” angesehen. Diese habe seine “Erregung ausgenützt”, zitiert der “Falter” aus dem Gerichtsakt.
Die Staatsanwaltschaft Wien folgte im Zweifel den Angaben des entlassenen Polizisten, obwohl die Frau entschieden in Abrede stellte, mit diesem je SM-Praktiken ausgelebt zu haben. “Das Verfahren wurde aus Beweisgründen eingestellt. Es hat zwei einander widersprechende Aussagen und darüber hinaus keine Zeugen gegeben”, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Anklagebehörde.
“Falter” weist auf Ermittlungslücken hin
Der “Falter” wirft der Strafverfolgungsbehörde vor, keine gerichtsmedizinische Untersuchung der Frau veranlasst zu haben, obwohl diese dokumentierte Verletzungsspuren aufgewiesen habe. Außerdem sei eine Tatrekonstruktion unterblieben. Da die für den Fall zuständige Staatsanwältin für Bussek am Dienstag nicht mehr erreichbar war, konnte sich die Behördensprecherin dazu vorerst nicht äußern.
Robert Lattermann, der Rechtsvertreter der 36-Jährigen, hat sich mit der Verfahrenseinstellung nicht abgefunden. Er hat dem “Falter” zufolge einen Fortsetzungsantrag verfasst, über den nun das Straflandesgericht entscheiden muss.
(APA)
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