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Vergewaltigung von Schweizer Touristin in Indien - Schneller Prozess

Täter bekannten sich nicht schuldig.
Täter bekannten sich nicht schuldig. ©AP
Zwei Wochen nach der Gruppenvergewaltigung einer Schweizer Touristin in Indien hat der Prozess gegen sechs Männer begonnen. Die Verhandlung startete am Samstag im Amtsgericht in Datia mit Aussagen der ersten Zeugen und wurde am Montag fortgesetzt, wie der zuständige Ermittlungsbeamte sagte. Nun solle regelmäßig getagt werden.
Indien: Prozess nach Vergewaltigung von Touristin
Vergewaltigte Schweizerin gegen Todesstrafe
Schweizerin brutal vergewaltigt

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 20 bis 25 Jahren vor, die 39-jährige Schweizerin im zentralindischen Bundesstaat Madhya Pradesh vergewaltigt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen 20 Jahre bis lebenslange Haft.

Angeklagte erklärten sich für nicht schuldig

Das Schweizer Paar, das in der vergangenen Woche Indien verlassen hatte, war beim Campen im Wald von einer Gruppe Männer überfallen und ausgeraubt worden. Die Täter fesselten den Mann und vergewaltigten die Frau vor seinen Augen.

“Die Angeklagten haben sich in einem Vorverfahren für nicht schuldig erklärt”, sagte der Distriktchef der Polizei. Die leitenden Ermittler betonten jedoch, dass sie genügend Beweise gegen die Angeklagten hätten. So hätten sie DNA-Spuren sichergestellt und den Laptop und die Mobiltelefone der beiden Touristen bei den Angeklagten gefunden.

Opfer lehnt Todesstrafe ab

Die Schweizerin und ihr Partner hatten vor ein paar Tagen über den Botschafter in Indien mitteilen lassen, dass sie bereit seien, per Videokonferenz am Gerichtsprozess teilzunehmen. Ob das Gericht dies anordnen wird, war am Montag noch nicht abzusehen. Auch erklärten die Schweizer, dass sie zwar eine angemessene Strafe für die Täter wollen, jedoch die Todesstrafe ablehnten.

Vergewaltigern droht in Indien nach einem neuen Gesetz sieben Jahre bis lebenslange Haft. Gruppenvergewaltigungen werden mit 20 Jahren Haft bis lebenslanger Haft geahndet. Die Todesstrafe kann verhängt werden, wenn der Täter bereits zum zweiten Mal wegen einer Vergewaltigung verurteilt wird, das Opfer an den Folgen der Tat stirbt oder dauerhaft im Koma liegt.

Seit im Dezember eine 23-jährige Inderin von mehreren Männern in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt wurde und später an ihren Verletzungen starb, gibt es eine rege Debatte in Indien über Gewalt gegen Frauen. Seitdem wurden Gesetzte verschärft und die Polizei sensibilisiert.

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