Vergewaltigung in der U6: Presserat rügt Zeitungen für Berichterstattung

Die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tageszeitungen “Krone” und “Österreich” sowie auf der Internetseite “www.oe24.at” verletzt laut Presserat den Ehrenkodex der Presse. In drei Artikeln wurde die betroffene Person als “Sex-Monster” bezeichnet, womit eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt, wie das Selbstkontrollorgan am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Eingeleitet wurden die Verfahren aufgrund einer Lesermitteilung bzw. aus eigener Wahrnehmung des Presserats.
Die Bezeichnung verstoße – “unabhängig von der Schwere der dieser Personen vorgeworfenen und im Übrigen noch nicht erwiesenen Straftaten” – auch gegen das Recht auf Wahrung der Unschuldsvermutung, wie es weiter hieß. Von der Möglichkeit an einer Verfahrensteilnahme haben die jeweiligen Medieninhaber, die sich bisher nicht der Schiedsgerichtsbarkeit des Rates unterworfen haben, nicht Gebrauch gemacht. (APA)
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