Der Gesetzestext liegt noch bis Donnerstag, 19. November 2009 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Richtlinie soll die Wirksamkeit der Vergabenachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge verbessern.
Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass künftig auch bereits abgeschlossene Verträge unter bestimmten Voraussetzungen für unwirksam erklärt werden können. Das soll insbesondere dann möglich sein, wenn der öffentliche Auftraggeber in rechtswidriger Weise ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt hat.
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