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Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein – das steht im Gutachten

Die AfD hat bereits eine Klage angekündigt.
Die AfD hat bereits eine Klage angekündigt. ©APA/AFP/POOL/SOEREN STACHE
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein – internes Gutachten zeigt massive Grundgesetz-Verstöße.
Deutscher Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein
AfD klagt gegen Verfassungsschutz-Einstufung

Mit einem vertraulichen Gutachten hat das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Der SPIEGEL konnte das 1108 Seiten umfassende Dokument einsehen und berichtet über drastische Aussagen, völkische Ideologien und Kontakte ins rechtsextreme Milieu.

„Glaubenskrieg“, „Remigration“ und „Messer-Dschihad“

Das Gutachten stützt sich auf hunderte Äußerungen von AfD-Funktionären – darunter von Bundesvorstandsmitgliedern, Bundestagsabgeordneten und Landespolitikern. Parteichefin Alice Weidel sprach von einem „Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung“, Thüringens Landeschef Björn Höcke warnt vor einer „Zersetzung Deutschlands“. Der Begriff „Remigration“ wird laut BfV systematisch als Code für ethnisch motivierte Massenabschiebungen verwendet.

Verfassungsfeindliches Weltbild fest verankert

Der Inlandsnachrichtendienst sieht in der Parteispitze eine „verfestigte fremdenfeindliche Haltung“. Das Papier dokumentiert rassistische und antimuslimische Aussagen sowie ein „ethnisches Volksverständnis“, das nicht mit der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar sei. Migranten würden regelmäßig als „Messer-Migranten“ oder „Passdeutsche“ diffamiert.

Radikale Umsturzrhetorik und Vernetzung mit Extremisten

Das Gutachten enthält Belege für Umsturzfantasien und Gewaltbereitschaft. So wurde in internen Chats ein „Bürgerkrieg“ herbeigesehnt. Zudem bestehen enge Verbindungen zu Gruppen wie der „Identitären Bewegung“, dem Magazin „Compact“ und dem Verein „Ein Prozent“. Auch die vom deutschen Verfassungsschutz beobachtete AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ war maßgeblich an rechtsextremer Agitation beteiligt.

Politische Folgen und juristischer Streit

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ließ die Einstufung noch vor Amtsantritt ihres Nachfolgers öffentlich machen. Die AfD reagierte mit Empörung und reichte Klage ein. Ein langwieriger Rechtsstreit gilt als wahrscheinlich. Am Ende könnten Gerichte entscheiden, ob die zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag verfassungsfeindlich agiert.

Mehr dazu im Originalbericht im SPIEGEL (Paywall).

Wichtigste Erkenntnisse aus dem AfD-Gutachten

Gesamte AfD als rechtsextrem eingestuft:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein – erstmals betrifft dies eine im Bundestag vertretene Partei in Gänze.

Verfassungsfeindliche Ideologie:
Das Gutachten dokumentiert ein ethnisches Volksverständnis, systematische Fremdenfeindlichkeit und die Abwertung von „Passdeutschen“.

Radikale Rhetorik bis in die Parteispitze:
Zahlreiche Spitzenpolitiker, darunter Weidel und Höcke, äußern sich in einer Weise, die laut BfV gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.

Vernetzung mit rechtsextremen Gruppen:
Die AfD pflegt laut BfV enge Kontakte zu Akteuren wie der Identitären Bewegung, dem Verein „Ein Prozent“ und dem Magazin „Compact“.

Kein wirksamer innerparteilicher Widerspruch:
Eine Mäßigung oder interne Abgrenzung gegenüber extremistischen Positionen sei laut Verfassungsschutz nicht erkennbar.

(VOL.AT)

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