Verfassungsgerichtshof ordnet Wahlwiederholung an!

“Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie”, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger vor der eigentlichen Verkündung der Entscheidung des Höchstgerichts. Die Wahrung dieses Fundaments sei “vornehmste Pflicht” seines Gerichtshofs.
“Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner”, hielt der Präsident weiters fest. “Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.”
Erster Punkt der Entscheidungserläuterung betraf das System der Briefwahl selbst, gegen diese hege das Höchstgericht keine Bedenken, so Holzinger.
Briefwahlauszählung entscheidend
Entscheidend für die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet.
Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind. Zwar anerkannte der Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: “Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich.”
Keine Ergebnisweitergabe mehr
Die vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen der Bundespräsidenten-Stichwahl an Medien und Forschungsinstitute war nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht zulässig. Dies war mit ein Grund für die bundesweite Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Erkenntnis-Verkündung am Freitag.
“Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl”, sagte der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte. Es gebe keine Regelung, die eine vorzeitige Veröffentlichung verhindern könnte, so der Präsident, der hier vor allem auf neue Technologien verwies.
Die Freiheit der Wahl und der politischen Willensbildung dürfe in rechtlicher und faktischer Hinsicht nicht beeinflusst werden, verwies Holzinger auf die ständige Judikatur des VfGH. Das Verfahren habe ergeben, dass am Wahltag etwa ab 13 Uhr das Wahlergebnis systematisch auf elektronischem Weg weitergegeben wurde.
“Kein Hinweis auf Manipulationen”
Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre seinen Angaben zufolge aber technisch nicht möglich gewesen. Festgehalten wurde vom VfGH-Präsidenten, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe.
Für die Aufhebung maßgebliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung stellte das Gericht in folgenden Bezirken fest: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach und Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte. Betroffen waren somit 77.926 Stimmen – womit bei einem Vorsprung Alexander Van der Bellens auf Norbert Hofer von nur 30.863 Stimmen ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar ist.
Alle Informationen, Reaktionen und Auswirkungen der VfGH-Entscheidung fassen wir für Sie im Ticker zusammen.
Stichwahl aufgehoben – Der Liveticker
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(Red.)
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