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Verfassungsgericht lehnt Immunitätsgesetz ab

Italiens Verfassungsgericht hat  ein Gesetz als rechtswidrig zurückgewiesen, das Ministerpräsident  Silvio Berlusconi Immunität vor Strafverfolgung gibt.

Das Gesetz  verstösst laut dem Gericht in Rom gegen das Gleichheitsprinzip.

Es bietet den Inhabern der fünf höchsten Staatsämter in Italien  Schutz vor Strafverfolgung und war im Juni mit den Stimmen von  Berlusconis rechtsgerichteter Regierungskoalition trotz Protesten  verabschiedet worden.

Die Opposition hatte die Abstimmung boykottiert. Diese begrüsste  die Entscheidung vom Dienstag als „gute Nachricht“. Kommentatoren  sprechen von einem schweren Rückschlag für Berlusconi. Berlusconi  selbst äusserte sich vorerst nicht.

Die umstrittene „Lex Berlusconi“ hatte einen Korruptionsprozess  wegen Richterbestechung gegen den Premier zu Fall gebracht. Die  italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete, der Mailänder Prozess  könne nun wieder aufgenommen werden. Unklar war, wann dies der Fall  sein könnte.

Über die konkrete Folgen der Verfassungsgerichtsurteils müsse  jetzt das Kassationsgericht entscheiden, meinten die Richter. Eine  schriftliche Urteilsbegründung gebe es erst in einigen Tagen.
Streit

Kaum ein anderes Thema hat Italien seit Amtsantritt Berlusconis  2001 derart bewegt wie der Streit um das Immunitätsgesetz. Der seit  Jahren laufende Mailänder Prozess gegen Berlusconi stand kurz vor  dem Abschluss.

Die Mitte-Rechts-Regierung wollte aber kurz vor Beginn der  italienischen EU-Ratspräsidentschaft im Juli verhindern, dass das  Ansehen des Landes durch eine Verurteilung Berlusconis Schaden  nimmt.

Aufgrund des Gesetzes wurde im Juli der Korruptionsprozess gegen  den Regierungschef wegen mutmasslicher Richterbestechung in den  80er Jahren ausgesetzt.

„Lex Berlusconi“

Er habe mit Schmiergeldzahlungen versucht, den Verkauf des  staatlichen Lebensmittelkonzerns SME an einen Rivalen zu  verhindern, argumentierte die Staatsanwaltschaft im Prozess.  Berlusconi drohte bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe  zwischen drei und acht Jahren.

Die Opposition hatte das Immunitätsgesetz stets als „Lex  Berlusconi“ abgelehnt, das allein den Zweck habe, eine Verurteilung  zu verhindern. Sie bemängelte vor allem, dass das Gesetz für  laufende Prozesse gilt. Berlusconi sah dies als einen „politischen  Prozess“, mit dem linke Richter und Staatsanwälte ihn stürzen  wollten.Mehrere Strafverfahren

Die Immunität für Politiker und Parlamentarier war in Italien  Anfang der 90er Jahre nach einer Serie von Korruptionsskandalen  abgeschafft worden. Die Ermittlungen der Justiz führten damals zum  Zusammenbruch der alten „Schmiergeld-Republik“.

Gegen Berlusconi liefen in den vergangenen Jahren zeitweise ein  halbes Dutzend Strafverfahren, wegen Bilanzfälschung, schwarzer  Kassen und Bestechung. Zwei Mal wurde er in erster Instanz zu  Gefängnis verurteilt.

Später wurden einige Verfahren wegen Verjährung eingestellt,  andere endeten mit Freispruch. Die Vorwürfe beziehen sich alle auf  die Zeit, bevor er Anfang der 90er Jahre in die Politik ging.

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