Sie halten den Mikrozensus, der ab Mai 2011 zu umfangreichen Befragungen führen soll, für teilweise verfassungswidrig. Befragt werden zehn Prozent aller Haushalte, aber auch Hausbesitzer und Heime.
Die Bürgerrechtler halten insbesondere das zentrale Adress- und Gebäuderegister für gefährlich. Die 50-seitige Beschwerde wurde von vier Personen eingereicht. Unterstützt wird sie von weiteren 13.000 Anhängern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die ihre Unterschriften beim Verfassungsgericht einreichten. Wann über die Beschwerde entschieden wird, lässt sich noch nicht abschätzen.
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