Nachdem die Exekutive an Ort und Stelle “keine entsprechenden Handlungen wahrgenommen” hatte, war die Staatsanwaltschaft Graz aufgrund einer anonymen Anzeige aktiv geworden und hatte das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit Erhebungen beauftragt. Auf Fotos und einem Video waren einige Personen zu sehen, die den rechten Arm ausgestreckt hatten, was man als Hitlergruß interpretieren hätte können.
Zwei Personen wurden in der Folge ausgeforscht und wegen des Verdachts nach Paragraf 3g Verbotsgesetz – Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, bedroht mit einer mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren – angezeigt. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, da “kein strafbares Verhalten” festgestellt werden konnte bzw. die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt worden seien, erklärte nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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