Die Männer waren bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 als einfache Wahlbeisitzer für die Bezirkswahlbehörde Bregenz tätig gewesen. Seit Juli 2016 wurde gegen sie wegen des Delikts der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt ermittelt.
Dabei sei es wie in zahlreichen anderen Fällen um das zu frühe Öffnen von Briefwahlkarten gegangen, erklärte der Anwalt. Er habe bei der WKStA schriftlich um Begründung für die Einstellung angesucht.
Die WKStA wollte sich in der Sache gegenüber der APA vorerst nicht äußern. Der Verfahrensteil, der die Bezirkswahlbehörde Bregenz betreffe, sei noch nicht abgeschlossen.
(APA)
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