Gegen den Freund des Bankers Julius Meinl V. und früheren Vorstand und Miteigentümer der Managementgesellschaft für die “Meinl International Power” (MIP) war wegen schweren Betrugs, Untreue, Amtsmissbrauchs in seiner früheren Funktion als Finanzminister, verbotener Intervention zugunsten von Julius Meinl V. und Steuerhinterziehung ermittelt worden.
Die Vorwürfe gegen Grasser waren in zwei anonymen Anzeigen erhoben worden und hatten seit den Jahren 2007 bzw. 2009 die Anklagebehörde beschäftigt. Die Anschuldigungen bezogen sich auf Vorgänge rund um die MIP sowie die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), die mittlerweile in Atrium European Real Estate Limited umbenannt wurde. “Die Anzeigen haben keine wirklichen Ermittlungsansätze geboten. Es konnten letztlich keine Umstände ermittelt werden, die die pauschal erhobenen Verdachtsmomente erhärtet hätten”, stellte nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest.
Zugleich betonte Vecsey, die Einstellung in diesem Teilbereich habe weder Einfluss auf die noch anhängigen Ermittlungen in der Causa Meinl, die sich unter anderem gegen Julius Meinl V. selbst richten, noch auf die Ermittlungen zum Themenkomplex Constantia (Immofinanz/Buwog) wo Grasser als Beschuldigter geführt wird.
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