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Vereine schlagen Alarm - Wanderwege in Gefahr?

©Karl-Josef Hildenbrand/Apa/dpa
Der Rechtsausschuss des Landes Vorarlberg hat am Mittwoch einstimmig für die Novelle des Straßengesetzes votiert.

Der Rechtsausschuss des Landes Vorarlberg hat am heutigen Mittwoch die Gesetzesnovelle im Straßengesetz bezüglich der Haftungs- und Erhaltungspflichten bei Wanderwegen diskutiert - und einstimmig dafür gestimmt. Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne erteilten auch die Neos, die SPÖ und die FPÖ der Novelle ihre Zustimmung. Im Vorfeld gab es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Haftungs- und Erhaltungspflichten bei den Wanderwegen. Am 16. Dezember soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden.

Durch das neue Straßengesetz ist laut Alpenverein Vorarlberg das Wanderwegnetz in Gefahr wie VN.at am Mittwoch berichtet. Es könnte sein, dass Grundstücksbesitzer Wanderwege in Zukunft einfach schließen. Zu diesem Thema ist der Landesobmann des Vorarlberger Alpenvereins, Dr. Andreas Schmidt, bei "Vorarlberg Live" zu Gast.

Alpenverein und Naturfreunde schlugen im Vorfeld Alarm

Bregenz Alpenverein und Naturfreunde schlugen schon im Vorfeld des heutigen Rechtsausschusses Alarm: Sie befürchten, dass viele Wege von Eigentümern gesperrt werden oder dass diese finanzielle Forderungen aufstellen. Durch die geplante Änderung des Straßengesetzes würden die mit viel Aufwand und ehrenamtlichen Engagement instandgehaltenen Wanderwege in ihrer Substanz stark gefährdet.

"Die vorgeschlagene Lösung könnte zu einem Bumerang werden – im Hinblick auf den Sommertourismus und die wandernden Vorarlberger sowie der Gäste die wir hier vertreten", schreiben Alpenverein und Naturfreunde in einem gemeinsamen Statement.

Wanderwege vs. befestigte Wege

Mit ein Anlass für die Rechtsänderung liefert ein vor kurzer Zeit ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in Wien. Nach diesem Richterspruch sind nahezu alle bestehenden Wanderwege Vorarlbergs aus dem Geltungsbereich des Straßengesetzes auszuscheiden. Nur befestigte, beschotterte oder asphaltierte Wege sind, so der Verwaltungsgerichtshof, als Wanderwege im Sinne des Straßengesetzes zu werten. Bis zu diesem Gerichtsentscheid waren die offiziellen Stellen des Landes ebenso wie die Wanderorganisationen davon ausgegangen, dass nur jene für jedermann zu benutzenden Fußwege, die durch das bloße Begehen entstanden waren, nicht dem Straßenrecht des Landes, sondern dem Zivilrecht des Bundes unterliegen.

ÖVP zufrieden

Klubobmann Roland Frühstück zeigt sich in einer Aussendung zufrieden mit dem Beschluss der Novelle im Rechtsausschuss. "Damit ist auch sichergestellt, dass Vorarlbergs Wanderwege auch in Zukunft der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen."

Dazu Roland Frühstück: „Im Ausschuss konnten einige der strittigen rechtlichen Fragen ausgeräumt werden. Wichtig ist zu erwähnen, dass durch die Novelle einige der Wünsche der Wanderorganisationen berücksichtigt wurden. Etwa im Bereich der Duldung der Erhaltung von Wanderwegen durch die Eigentümer sowie der Kennzeichnung dieser mittels Wegweiser durch die Wanderorganisationen."

Die Novelle sei daher ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Interessen von Alpinisten, Landwirtschaft und Gemeinden.

(APA)

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