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Verbotenes kleines Glücksspiel: Wiener Branchenvertretung fordert Comeback

Spielautomaten wie diese darf es in Wien nicht mehr geben
Spielautomaten wie diese darf es in Wien nicht mehr geben ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Seit 2014 ist das sogenannte kleine Glücksspiel in Wien bekanntlich Geschichte, da Rot-Grün damals eine bestehende Regelung ersatzlos auslaufen ließ. Branchenvertreter fordern nun ein Comeback - unter bestimmten Auflagen.
Zerstörung von Automaten
Kleines Glücksspiel verboten

Gerti Schmidt, die Obfrau der Fachgruppe Freizeit-und Sportbetriebe in der Wiener Wirtschaftskammer, hat im Interview mit der APA ihr entsprechendes Konzept für “Bagatellausspielungen” erläutert. Sie sprach sich dafür aus, Spielautomaten wieder zu erlauben – wenn auch in einer streng regulierten Variante, wie sie betonte.

Forderung nach “Bagatellausspielungen”

Die Forderung richtet sich zunächst an den Bund, der dies laut der Kammervertreterin bei der angekündigten Novelle des Glücksspielgesetzes berücksichtigen solle. Wien wiederum möge, so lautet der Wunsch, den Widerstand gegen eine neuerliche Regelung für eine sogenannten Landesausspielung aufgeben. Denn, so kritisierte Schmidt: “Das Aus hat nur ein Abdriften in die Illegalität gebracht.”

Zudem zeigt laut Kammer nur ein sehr kleiner Anteil der Nutzer Suchtverhalten – was aber auch bei den erlaubten Möglichkeiten etwa in den Casinos passiere. Dies sei innerhalb von legalisierten Strukturen besser beherrschbar.

Kleines Glückspiel erlaubte doch höhere Einsätze

Ein Grundproblem war laut Schmidt, dass das kleine Glücksspiel kein solches war. Eingeführt wurde es 1986 – von den Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten (50 Cent bzw. 20 Euro) war es prinzipiell stark limitiert. Jedoch habe man sich legistisch nicht auf neue technische Möglichkeiten eingestellt, hieß es. Somit seien oft Spielabläufe mit weit höheren Einsätzen – und Verlustmöglichkeiten – angeboten worden.

Künftig soll das, zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Branchenvertretung geht, ausgeschlossen werden. Zum einen, weil wirklich nur Bagatellbeträge ausgespielt werden sollen. Der Einsatz wird im vorliegenden Konzept pro Spiel mit 20 Cent beschränkt, der Gewinn mit fünf Euro. Maximal soll der Verlust pro Spieler und Stunde mit 25 Euro begrenzt werden.

Biometrische Erkennung angedacht

Wie dies zu kontrollieren wäre? “Wir schlagen eine biometrische Erkennung vor”, empfiehlt Schmidt eine entsprechende Ausrüstung der einarmigen Banditen. Auch Parallelspiele oder sogenannte Automatiktasten sollen verboten sein.

Die Aufstellung soll in Gastlokalen erfolgen, und zwar leicht und ständig einsehbar – um etwa sofort reagieren zu können, wenn Jugendliche spielten. Das Zocken soll zudem ausschließlich mit Bargeld möglich sein. “Viel strikter geht dann kaum mehr”, zeigte sich Schmidt überzeugt. Das Automatenglücksspiel würde damit wieder zur Unterhaltung werden, skizzierte sie eine Zukunft abseits von finsteren Spiellokalen.

Das Konzept der Kammer wurde schon vor geraumer Zeit erstellt, nun sieht man aber angesichts einer möglichen Novelle die Chance, dass die Vorstellungen Gehör finden. Verwiesen wird auch auf internationale Beispiele. In Deutschland etwa sei das System ähnlich, hieß es.

(apa/red)

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