Es werde ein Verfahren zur Absetzung der Richter erwogen, da die Entscheidung des Obersten Gerichts verfassungswidrig sei, teilte das von den Regierungsparteien beherrschte Parlament in Caracas mit.
Am Montag hatte das Oberste Gericht entschieden, dass die Wahlbehörde ihre vorläufigen Einwände gegen 876.000 von insgesamt 3,4 Millionen Unterschriften, die die Opposition für die Einberufung des Referendums gesammelt hatte, sofort fallen lassen müsse.
Die Wahlbehörde hatte am 2. März nur 1,83 Millionen Unterschriften der Opposition anerkannt. Mit den 876.000 in vorläufiger Form nicht anerkannten Unterschriften würde die Opposition auf 2,7 Millionen kommen. Laut Verfassung sind für ein Amtsenthebungsreferendum knapp 2,5 Millionen nötig. Die Wahlbehörde wollte ursprünglich, dass die gut 900.000 Menschen, deren Namenszüge beanstandet worden waren, die Unterschrift erneut in Gegenwart eines Beamten leisten.
Bei Protesten von Hunderttausenden gegen die Entscheidung der Wahlbehörde waren in Venezuela neun Menschen getötet und rund 1.600 verletzt worden. Die Opposition bezichtigte die Regierung der groben Verletzung der Menschenrechte bei der Unterdrückung der Kundgebungen.
Der Konflikt in Venezuela erreichte im April 2002 mit der gewaltsamen Absetzung von Chavez und der Rückkehr des Präsidenten an die Macht nach nur 48 Stunden seinen Höhepunkt. Die von Unternehmern, Gewerkschaften, Traditionsparteien, der Kirche und den meisten Medien gebildete Opposition wirft Chavez einen autoritären Regierungsstil vor.
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