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Venedig verschärft Eintrittsregelung: Touristen zahlen 2026 häufiger

Auch 2026 müssen Tagestouristen eine Gebühr in Venedig bezahlen.
Auch 2026 müssen Tagestouristen eine Gebühr in Venedig bezahlen. ©Canva
Ab 2026 müssen Tagesgäste in Venedig an 60 Tagen Eintritt zahlen. Die Maßnahme soll den Massentourismus eindämmen – sorgt aber weiter für Kritik.

Venedig verlangt künftig an noch mehr Tagen Eintritt von seinen Tagesgästen. Die Stadtverwaltung kündigte an, dass Besucher ohne Übernachtung im Zeitraum vom 3. April bis 26. Juli 2026 an insgesamt 60 Tagen eine Gebühr entrichten müssen. Damit geht die Regelung in ihre dritte Saison und wird erneut ausgeweitet.

Bereits 2024 wurde an 29 Tagen kassiert, 2025 an 54. Die Höhe des Eintrittsgeldes für 2026 steht noch nicht fest. In diesem Jahr betrug sie je nach Andrang zwischen 5 und 10 Euro. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Betrag steigen wird.

Millionen-Einnahmen trotz Umgehungen

Im laufenden Jahr registrierte die Stadt über 720.000 Tagesbesucher, was Einnahmen von rund 5,4 Millionen Euro brachte. Gleichzeitig fanden viele Touristen Wege, die Abgabe zu umgehen. Die sogenannte "contributo di accesso" wird weiterhin als Testsystem geführt.

Offizielles Ziel ist es, den Massentourismus besser zu steuern. Kritiker äußern jedoch Zweifel am Effekt: Die Gebühr halte kaum jemanden vom Besuch ab. "Die Stadt ist ohnehin teuer", lautet ein verbreitetes Argument. Ein Cappuccino auf dem Markusplatz kann bis zu 17 Euro kosten.

Mehr Hotelbetten als Einwohner

Die Tagesgebühr betrifft ausschließlich Besucher ohne Übernachtung. Wer in Venedig nächtigt, zahlt die reguläre Tourismussteuer. Im historischen Zentrum leben aktuell nur noch rund 50.000 Menschen – weniger, als es Hotelbetten gibt.

Bei Kontrollen drohen bis zu 300 Euro Strafe

Tagesbesucher müssen die Eintrittsgebühr vorab online bezahlen und erhalten dafür einen QR-Code auf ihr Smartphone. Bei Kontrollen in der Altstadt drohen bei fehlender Registrierung Strafen von bis zu 300 Euro.

2025 galt die Regelung zunächst durchgehend von Ostern bis zum ersten Mai-Wochenende, anschließend an Wochenenden zwischen Freitag und Sonntag von 8.30 bis 16.00 Uhr. Ob diese Maßnahme tatsächlich abschreckende Wirkung zeigt, ist umstritten.

(VOL.AT)

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