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Vatikan kritisiert Todesurteil

Der Vatikan hat die Bestätigung des Todesurteils gegen den irakischen Ex-Staatschef Saddam Hussein kritisiert. Der Vatikan hoffe, dass das Urteil nicht vollstreckt wird.

„Ich glaube nicht daran, dass man ein Verbrechen durch ein anderes Verbrechen ausgleichen kann“, sagte der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden (Iustitia et Pax), Kardinal Renato Martino.

„Die Kirche verlangt, dass das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tode geschützt ist“, sagte Martino. Er fügte hinzu: „Die Todesstrafe ist kein natürlicher Tod. Niemand darf den Tod herbeiführen, nicht einmal der Staat.“ Zugleich plädierte Martino für eine Friedenskonferenz und Verhandlungen auf internationaler Ebene, um die Konflikte im Irak, im Libanon und im gesamten Nahen Osten zu lösen.

Papst Benedikt XVI. hatte zu Weihnachten zu internationaler Hilfe für irakische Flüchtlinge aufgerufen. Viele der irakischen Flüchtlinge sind Christen, die zum Teil unter dem früheren laizistischen Baath-Regime Saddam Husseins Vorteile genossen; die Mehrheit der Christen im Irak gehört zu der mit Rom unierten Glaubensgemeinschaft der Chaldäer (zu deren Mitgliedern der inhaftierte Ex-Vizepremier Tarek Aziz gehört). Ihr Oberhaupt ist der in Bagdad residierende Patriarch von Babylon, Emmanuel III. Delly. Ihre Sicherheitslage hat sich seit der US-Intervention 2003 ständig verschlechtert. Kirchen in Mossul und Bagdad und anderen Orten wurden niedergebrannt, Dutzende von Christen getötet.

Tarek Aziz, Vertrauensmann Saddam Husseins, war öfters im Vatikan mit Papst Johannes Paul II. und dessen Mitarbeitern zusammengetroffen. Die letzte Audienz hatte am 14. Februar 2003 stattgefunden, kurz vor Beginn der US-geführten Irak-Invasion. Rund zwei Monate später stellte sich Aziz den US-Truppen.

Saddam wird vielleicht doch erst später gehängt

Der frühere irakische Machthaber Saddam Hussein wird Regierungsvertretern zufolge womöglich doch nicht bereits im Jänner gehängt. Damit würde die gerichtliche Anweisung missachtet, nach der die Todesstrafe innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung durch das Berufungsgericht vollstreckt werden muss. Sein Ministerium werde die Strafe auf keinen Fall innerhalb der kommenden vier Wochen ausführen, sagte ein führender Mitarbeiter des Justizministeriums am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.

Der Gerichtssprecher sagte, es gebe ein Missverständnis bei der 30-Tage-Regel und Saddam werde möglicherweise erst im Februar oder später gehängt. Nach Verstreichen der 30 Tage dürfe das Justizministerium entscheiden, wann es die Strafe ausüben will.

Das Berufungsgericht hatte am Dienstag einen Einspruch Saddams gegen das Todesurteil abgewiesen und damit seine Vollstreckung besiegelt. Der 69-Jährige war Anfang November wegen eines Massakers an Schiiten vor 25 Jahren zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Bisher haben sich weder Kabinett noch Präsident offiziell dazu geäußert, wann Saddam hingerichtet werden könnte. Damit heizten sie Spekulationen an, dass die Parteien in dem Fall uneins seien. Beobachter schätzten etwa, dass einige Regierungsvertreter in Bagdad und Washington fürchteten, die Vollstreckung könne Bemühungen behindern, die Partei Saddams in den politischen Prozess mit einzubindend.

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