Die Kirchenbank IOR bekommt die 23 Mio. Euro zurück, die im Zuge von Geldwäsche-Ermittlungen gegen das Geldhaus konfisziert worden waren. Die Summe war im vergangenen September von den römischen Staatsanwälte eingefroren worden. Diese hatten Ermittlungen gegen IOR-Chef Ettore Gotti Tedeschi und den Generalsekretär der Bank, Paolo Cipriani, eingeleitet und werfen ihnen einen Verstoß gegen die europäischen Geldwäsche-Gesetze vor. Die Vatikanbank ist die Hausbank der römisch-katholischen Kirche und zahlreicher religiöser Institutionen, darunter auch Wohlfahrtsverbände.
Neuorganisation des Finanzsystems
Der Beschluss, der Vatikanbank die auf zwei Konten deponierte Summe zurückzugeben, wurde von den Staatsanwälten ergriffen, nachdem der Papst eine Neuorganisation des vatikanischen Finanzsystems beschlossen hat. Benedikt XVI. hatte im Dezember ein sogenanntes “Motu proprio” verkündet, das unter anderem die Einrichtung einer neuen Finanzbehörde des Vatikans vorsieht. Mit dem Dekret wurde auch ein für den Vatikan geltendes Gesetz gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus bekanntgegeben. Demzufolge wird Geldwäsche mit 12 Jahren Haft bestraft. 15 Jahre Haft sind bei Vergehen vorgesehen, die mit Terrorismus und umstürzlerischen Aktionen zusammenhängen. Bei Betrug auf Kosten des Vatikanstaats und Missbrauch vertrauter Informationen ist mit bis zu sechs Jahren Haft zu rechnen.
Weiße Liste der OECD
Das vom Papst eingeführte Gesetz sieht außerdem Strafen für Marktverzerrung, Menschenhandel, Schwarzhandel, Umweltschutz und illegalen Müllhandel vor. Das Gesetz gilt nicht nur für den Vatikanstaat, sondern auch für alle Organe des Heiligen Stuhles, soweit sie mit Finanzgeschäften zu tun haben. Das Gesetz soll es dem Vatikan ermöglichen, auf die “Weiße Liste” der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gesetzt zu werden. Auf der Liste sind Staaten mit scharfen Kontrollen gegen illegale Finanzgeschäfte aufgeführt. (Quelle: APA)
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