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Vatikan attackiert UNO-Behindertenkonvention

Der Vatikan kritisiert die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen, die Ende 2006 von der Vollversammlung angenommen und bereits von mehreren Ländern ratifiziert worden ist.

Der Heilige Stuhl werde die Konvention nicht ratifizieren, weil sie kein ausdrückliches Verbot von Abtreibungen enthält, heißt es aus dem Vatikan.

Kritisiert werden die Artikel 23 und 25 der Konvention. Im Artikel 23 werden die Rechte der Behinderten “auf familiäre Planung und auf Sexualunterricht” hervorgehoben. Mit Artikel 25 soll das Recht der Behinderten auf Zugang zu allen gesundheitlichen Dienstleistungen garantiert werden, “inklusiv jener, die die sexuelle Gesundheit betreffen”. Der Vatikan stemme sich gegen den Ausdruck “sexuelle Gesundheit”, weil in einigen Ländern diese Dienstleistungen auch die Abtreibung einschließen.

“Es ist tragisch, dass Missbildungen des Fötus als Bedingung für die Abtreibung betrachtet werden, wie eine Konvention vorsieht, deren eigentliches Ziel der Schutz der Behinderten vor Diskriminierungen sein sollte”, kommentierte Radio Vatikan.

Die Konvention verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, gesetzliche und praktische Hürden für Behinderte abzubauen. Ein zusätzliches Protokoll gibt Gruppen und Individuen das Recht, in Fällen anhaltender Diskriminierung eine Kommission einzuschalten. Ein Gruppe internationaler Experten überwacht die Umsetzung der Konvention.

Der Vatikan hat diese Woche bereits einen Vorschlag Frankreichs kritisiert, das im Namen aller EU-Mitglieder der UNO ein Projekt zur weltweiten Aufhebung der Strafbarkeit der Homosexualität vorlegen will. Die Position des Vatikans sorgte für heftige Kritik in Italien.

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