Angeklagt ist Beischlaf mit der fünfjährigen Tochter sowie zwei weitere sexuelle Übergriffe. Verurteilt wird der 34-jährige Arbeiter aber lediglich wegen eines Faktums, für den Rest gibt es zu wenig Beweise. Perverse Fantasien
Bereits vor drei Jahren wurde der Unterländer wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Massenweise hatte er Kinderpornos auf der Festplatte. Seine Ehefrau verbot ihm damals, sich künftig alleine mit Kindern abzugeben. “Ich träume von Kinderpornos”, gestand der Beschuldigte bei früheren Einvernahmen. Beide Elternteile sind gehörlos und zusätzlich intelektuell zurückgeblieben. Ein Kind der Familie wurde im letzten Jahr Opfer des gebürtigen Kärntners. Das Mädchen vertraute sich glaubwürdig einer Tante an, darauf hin wurde Anzeige erstattet. Dass der Mann das Kind mindestens einmal im Intimbereich betastet hat, steht für das Gericht fest.
Bedrückende Szenen spielten sich am Gang des Landesgerichtes ab. Schluchzend und zitternd ist der Mann dem Druck der Verhandlung kaum gewachsen. In Gebärdensprache kommuniziert er mit seiner Frau. Auch der Mutter des Angeklagten ist die Betroffenheit ins Gesicht geschrieben. Die Kinder hat die Bezirkshauptmannschaft bei Pflegeeltern untergebracht. Das Urteil – zwölf Monate plus 14 Monate Strafrest aus der früheren Verurteilung – ist noch nicht rechtskräftig.
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