Der Unternehmensberater hatte unter Tränen gestanden, eines seiner vier Monate alten Zwillingsmädchen im September 2007 nachts kräftig geschüttelt zu haben, weil sich das schreiende Kind nicht habe beruhigen lassen. Das Baby erlitt einen Abriss von Blutgefäßen im Kopf und war nicht mehr zu retten. Der Mann hat das Urteil angenommen.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis und das bisher tadelsfreie Leben des 48-Jährigen. Andererseits habe der Angeklagte gegenüber dem Kind eine besondere Fürsorgepflicht gehabt, begründete der Vorsitzende das Urteil, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Der zum zweiten Mal verheiratete Vater von fünf Kindern hatte seiner Frau die nächtliche Betreuung der Zwillinge abgenommen. In der Tatnacht sei das eine Baby nach seinem Fläschchen “unruhig” gewesen und immer lauter geworden. “Dann habe ich sie geschüttelt”, sagte der Angeklagte kaum vernehmbar. “Ich wollte einfach in dieser Situation an sie appellieren, das war unüberlegt.” Die Kleine wurde bewusstlos, “ich habe sie beatmet, aber es hat nichts genützt”.
Dem Notarzt verschwieg der Vater, dass er das Kind geschüttelt hatte. “Ich habe nicht den Mut gefunden, den Vorwurf mache ich mir heute noch”, weinte der Angeklagte. Im Krankenhaus wurde die Blutung im Gehirn festgestellt. Der 48-Jährige ist “froh, dass mein Schweigen die Sache nicht verschlimmert hat”. Nach seinen Angaben ist die Beziehung zur Mutter des Kindes “gut, sie besucht mich regelmäßig im Gefängnis”.
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