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Vater nach Familiendrama vor Salzburger Schwurgericht

Am Landesgericht Salzburg muss am kommenden Dienstag und Mittwoch (1. und 2. Juni) ein Geschworenengericht über ein Familiendrama urteilen, das sich in der Vorweihnachtszeit 2009 nahe der Landeshauptstadt ereignet hat. Der 40-jährige Dietmar B. soll laut Anklage versucht haben, sich und die vier im Haus lebenden Kinder zu töten.

Die damals fünfjährige Tochter wurde mit einem Messer schwer verletzt, die anderen Kinder überstanden die schreckliche Nacht schwer geschockt, aber körperlich unversehrt.

Der Architekt leidet – so die Anklageschrift – unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, die sich wiederholt in Form von extremer Eifersucht offenbarte. Bereits 2006 soll er seiner Frau deswegen mit dem Umbringen gedroht haben. Das wiederholte sich im Lauf der Zeit immer wieder.

Am 17. Dezember des Vorjahres begannen die beiden zum zweiten Mal eine Paartherapie. Danach besuchten sie noch gemeinsam die Firmenweihnachtsfeier des 40-Jährigen, von der die Frau aber bald zu den Kindern – sie waren drei, fünf, acht und zwölf Jahre alt, wobei das älteste aus ihrer ersten Ehe stammt – nach Hause fuhr.

Um 3.00 Uhr kam Dietmar B. erheblich alkoholisiert heim. Die Eheleute begannen wegen eines Freundes der Frau zu streiten, zu dem sie nach eigenen Angaben ein rein freundschaftliches Verhältnis hatte. Die Frau wollte das Gespräch wegen der Alkoholisierung ihres Mannes beenden. Darauf soll dieser erneut gedroht haben, alle umzubringen, woraufhin seine Frau die jüngste Tochter nahm und mit ihr die Wohnung verlassen wollte.

Doch der Architekt brach den Schlüssel im Zylinder ab. Zu diesem Zeitpunkt habe er bereits den Plan gehabt, sich und die Kinder zu töten und nur die Frau am Leben zu lassen, damit sie immer mit dieser Erinnerung leben müsse, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte holte demnach ein Messer und schnitt sich in den Arm. Als die Frau die Waffe sah, flüchtete sie mit drei Kindern in ein Zimmer und verbarrikadierte sich. Im Abstellraum zündete B. unterdessen eine Schachtel mit Familienfotos an, um diese Erinnerungen zu vernichten. Durch den Lärm wachte die fünfjährige Tochter auf. Der Vater stach der Kleinen daraufhin laut Anklage wiederholt mit dem Messer in Bauch und Brust. Dann versuchte er, sich Zutritt in das Zimmer zu verschaffen, in dem sich die übrige Familie befand. Er rammte dabei auch das Messer in die Tür, kam aber nicht hinein.

Nachdem er sich noch an mehreren Stellen die Unterarme aufgeschnitten hatte, flüchtete der Mann mit dem verletzten Kind vor dem Rauch auf die Terrasse. Von dort konnte die inzwischen eingetroffene Feuerwehr alle retten.

Die Staatsanwaltschaft hat B. wegen des Verdachts des versuchten Mordes angeklagt. Verteidiger Karl Wampl geht hingegen von einer versuchten Nötigung und gefährlichen Drohung aus. Eine Tötungsabsicht könne er nicht erkennen, sagte der Rechtsanwalt zur APA. Dem 40-Jährigen sei damals klar geworden, dass seine Frau fremdgehe. “Er hat dann die übliche Drohungsmasche abgezogen”, meinte Wampl. “Er wollte seine fünfjährige Töchter nicht töten. Sie hat ihm ins Messer gegriffen und erlitt oberflächliche Schnittverletzungen. Dass es Stiche waren, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, stimmt nicht.”

Der unbescholtene Mann habe das Kind noch auf der Terrasse einem Feuerwehrmann übergeben, sei dann zurück in die Wohnung gegangen und habe sich selbst achtmal in den Unterarm geschnitten. Er habe seiner Frau zwar gedroht, er werde alle umbringen, “aber das heißt noch lange nicht, dass er das auch wirklich tun will”. Sein Geständnis vor der Polizei in der ersten Vernehmung erklärte der Anwalt damit, dass B. noch vor der Operation im Spital einvernommen worden sei, da sei er aber bereits unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden und habe “viel Blödsinn geredet”.

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