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Vater brach sechs Wochen altem Baby Oberschenkel - verurteilt

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Weil er seinem sechs Wochen alten Baby den linken Oberschenkel gebrochen haben soll, ist ein 37-jähriger Tiroler am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht zu vier Monaten bedingter Haftstrafe auf eine Probezeit von drei Jahren verurteilt worden.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab und die Verteidigung Bedenkzeit nahm.

Der gelernte Koch und leibliche Vater des Kindes, der sich zu Beginn der Verhandlung für nicht schuldig bekannt hatte, soll im September des vergangen Jahres seinen damals sechs Wochen alten Sohn derart massiv aus einer Tragetasche gerissen haben, dass sich dieser dabei einen Bruch des Oberschenkels zuzog. Der Angeklagte beteuerte bei der Verhandlung aber, dass er das Baby “normal” herausgehoben habe und mit ihm lediglich auf der Bank im Wohnzimmer eingeschlafen sei. Woher die Verletzungen rühren, könne er sich bis heute nicht erklären. Zudem sei er damals “schwer” Alkoholkrank gewesen und habe Medikamente wegen einer bevorstehenden Herz-Operation einnehmen müssen.

Der Sachverständige Univ.-Prof. Walter Rabl erklärte dem Gericht, dass die Verletzungen “absolut typisch” für die Misshandlung eines Kindes seien. Zudem habe es eine “heftige Gewaltanwendung” gebraucht, um eine Verletzung dieses Ausmaßes hervorzurufen. “Sie muss jedenfalls von einer derartigen Intensität gewesen sein, dass jedem bewusst sein müsste, dass es zu einer schweren Verletzung kommt”, der Sachverständige. Der Säugling könne sich diese aus medizinischer Sicht “keinesfalls” selbst zugefügt haben.

Die bisherige Unbescholtenheit und die Bereitschaft des Angeklagten, der sich seitdem in Therapie befindet, an seiner Alkoholsucht zu arbeiten, wertete Richter Michael Pilgram als strafmildernd. Erschwerend sei, dass es sich bei dem Opfer um einen besonders schutzbedürftigen Säugling gehandelt habe, der noch dazu drei Wochen zu früh auf die Welt gekommen sei. Ein Vollzug der Strafe sei aus Sicht des Richters nicht notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.

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