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Väter von Fußballern schlugen aufeinander ein

Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben die Strafverfahren nicht diversionell erledigen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben die Strafverfahren nicht diversionell erledigen können. ©Symbolbild/Bilderbox
Zu einer Schlägerei unter Zuschauern kam es am 30. Oktober 2015 bei einem Nachwuchs-Fußballmatch in Bregenz. Deshalb musste dieses acht Minuten vor Schluss beim Stand von 4:2 für die Gastgeber abgebrochen werden. Bei den Ausschreitungen wurde ein Zuschauer schwer verletzt.
Abbruch nach Massenschlägerei
Schlägerei erfordert Abbruch

Zwei Väter von Nachwuchsballsportlern wurden von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Einem Vater eines Harder U18-Spielers wird schwere Körperverletzung zur Last gelegt, dem Vater eines U18-Kickers von SW Bregenz versuchte Körperverletzung.

Demnach soll der 46-jährige Hard-Fan dem 52-jährigen Bregenz-Anhänger mit zwei Faustschlägen ins Gesicht und Fußtritten Prellungen, Abschürfungen und vor allem einen Schulter-Bänderriss zugefügt haben. Der Bregenzer wiederum soll dem Vater des Harder Spielers einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Dazu lautet die Anklage auf versuchte Körperverletzung.

Bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch beschloss Richter Martin Mitteregger, zwischen den beiden Angeklagten einen außergerichtlichen Tatausgleich zu versuchen. Sollte die diversionelle Maßnahme gelingen, würden die Strafverfahren eingestellt werden.

Nun soll unter der Moderation eines Konfliktreglers des Bewährungshilfevereins „Neustart“ ein versöhnendes Gespräch zwischen den beiden Angeklagten stattfinden. Dabei soll es nach dem Willen von Richter Mitteregger zu einem Shakehands unter Männern kommen, verbunden mit dem Eingeständnis, sich falsch verhalten zu haben. Festgelegt werden soll beim Tatausgleich die Höhe des Schmerzengeldes, das der Vater des Harder Spielers dem schwer verletzten Vater des Bregenzer Fußballers zu bezahlen hat. Vor Gericht machte der Bregenzer Anwalt Nicolas Stieger gestern für seinen verletzten Mandanten einen vorläufigen Teilschmerzengeldbetrag von 1000 Euro geltend.

Mannschaft aufgelöst

Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben die Strafverfahren nicht diversionell erledigen können, weil die beiden Beschuldigten bislang nicht einsichtig gewesen seien. In der Gerichtsverhandlung sagten die zwei unbescholtenen Angeklagten, sie würden Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen.

Inzwischen sei die Harder U18-Mannschaft aufgelöst worden, sagte der angeklagte Hard-Anhänger. Das habe aber nichts mit dem Vorfall in Bregenz zu tun. Es soll schon vor dem Zwischenfall in der Landeshauptstadt Probleme mit aggressiven Harder Spielern und Zuschauern gegeben haben.

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