Das Gericht sah es am Dienstag nicht als erwiesen an, dass die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin durch die Verwendung ihrer persönlichen Daten bei Ermittlungen gegen einen Porno-Anbieter im Internet schwer geschädigt wurden.
Die Polizei hatte einem Porno-Anbieter nachweisen wollen, dass sich Jugendliche mit Ausweisdaten von Erwachsenen Zugang zu dessen Seiten im Internet erschleichen können. Ein Beamter hatte den in einer Zeitschrift abgedruckten Ausweis der Schauspielerin entdeckt und die Daten für den Test benutzt. Glas wollte deshalb ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro erstreiten.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.