Nach dem derzeit gültigen Strafrecht Usbekistans wird die Todesstrafe wegen terroristischer Aktivitäten und vorsätzlichem Mord verhängt, sagte ein Sprecher der UNO-Botschaft am Mittwoch. In den 90er Jahren seien Todesurteile noch bei 16 verschiedenen Verbrechen verhängt worden. Karimow unterzeichnete das Dekret am Montag.
Gemäß der UNO-Vertretung Usbekistans wurden letztmals 2002 Hinrichtungen in dem zentralasiatischen Land vollzogen. Die genaue Zahl sei nicht bekannt, da entsprechende Statistiken bisher gesetzlich verboten waren.
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