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Die EU-Innenminister sind am Donnerstag in Brüssel zu Beratungen über die Zuwanderungspolitik zusammengekommen. Auf der Tagesordnung steht auch die lange umstrittene "Bluecard" für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten.

Die EU will zwar durch eine einheitliche Arbeitsgenehmigung das Prozedere für derartige Fachkräfte aus dem Ausland erleichtern, zum automatischen Weiterzug in andere EU-Staaten berechtigt die Karte aber nicht. Damit ist die “Bluecard” weit von der ursprünglichen Idee einer gemeinsamen EU-Arbeitsbewilligung nach dem Vorbild der US-Greencard entfernt.

Die französischen EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung über die Eckpunkte der “Bluecard” an. Dabei geht es um die Festlegung von Gehaltskriterien, die einen Arbeitnehmer aus Drittstaaten für den Erhalt der EU-Arbeitsgenehmigung berechtigen sollen. Nach einem Entwurf des EU-Ratsvorsitzes muss eine hochqualifizierte Fachkraft mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Jahresnettogehaltes verdienen, um Anspruch auf die blaue Karte zu haben. Bei Berufen, bei denen eine besonders hohe Nachfrage besteht, sollen die EU-Staaten die Schwelle auch auf das 1,2-fache des Durchschnittsgehalts senken.

Damit dürfte die europäische “Bluecard” vor allem für Akademiker und Ingenieure außerhalb Europas interessant werden. Eine automatische Arbeitserlaubnis in allen EU-Staaten ist damit nicht verbunden. Die nationalen Arbeitsämter können weiterhin ihren Bedarf selbst festlegen, auch wenn Besitzer der “Bluecard” in Österreich nicht direkt in die nationale Quote für Schlüsselarbeitskräfte einberechnet werden.

Die EU-Arbeitsgenehmigung soll mindestens ein Jahr, maximal aber zwei Jahre gelten. Ab 18 Monaten ist ein Arbeitnehmer mit der “Bluecard” grundsätzlich zu einem vereinfachten weiteren Arbeitsaufenthalt in einem anderen EU-Staat berechtigt, wenn er eine entsprechende nationale Arbeitsbewilligung des Ziellandes hat. Verlängert eine ausländische Fachkraft mit Hilfe der “Bluecard” seine Arbeit in der Europäischen Union mehrmals auf insgesamt fünf Jahre, hat er oder sie Anspruch auf weitgehende Gleichbehandlung mit EU-Bürgern, etwa beim Familiennachzug, bei Bildungs- und Sozialleistungen. Das Regelwerk soll erst 2011 in Kraft treten.

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble sagte zum Auftakt des Treffens, “dass die Erwartungen an die Bluecard ein wenig überzogen waren”. Die EU-Staaten hätten weiterhin die Verantwortung für den Arbeitsmarkt, daran könne und solle die EU-Regelung auch nichts ändern. Die Karte verbessere zwar die Bewegungsmöglichkeiten für diejenigen, die in einem EU-Staat als Hochqualifizierte zugelassen seien, biete aber “weniger, als viele missverständlich interpretieren”.

Die Innenminister bereiten auch den “Migrationspakt” vor, eine politische Absichtserklärung der künftigen EU-Einwanderungspolitik, die beim nächsten EU-Gipfel am 15. Oktober verabschiedet werden soll. Die EU-Staaten bekennen sich darin zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, wobei die legale Zuwanderung aufgrund der Verhältnisse am Arbeitsmarkt gesteuert sein soll. Weiters enthält der Pakt ein Bekenntnis zum Kampf gegen die illegale Migration und zur strikteren Kontrolle der EU-Außengrenzen. Das geplante gemeinsame EU-Asylsystem soll “2010, spätestens 2012” einsatzbereit sein. Damit rückt die EU schrittweise vom ursprünglich fixierten Zieldatum 2010 ab. Außerdem werden verstärkt Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern von Migranten angestrebt.

Auch über die Folgen eines brisanten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das ausländischen Ehepartnern im Prinzip legalen Aufenthalt in der gesamten EU zusichert, wollen die Minister auf Drängen Dänemarks beraten. Innenministerin Maria Fekter (V) hat in Hinblick darauf schärfere EU-Bestimmungen gegen Scheinehen verlangt, da ihrer Ansicht nach durch den Richterspruch “jede legale Aufenthaltsregelung untergraben wird”. Auch die Lage der irakischen Flüchtlinge steht wieder auf der Tagesordnung des Treffens, konkrete Beschlüsse sind dazu aber keine vorgesehen.

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