Die auf dem US-Stützpunkt auf Kuba festgehaltenen Terrorverdächtigen hatten verlangt, vor US-Bundesgerichten gegen ihre Haft klagen zu dürfen. Das Urteil fiel denkbar knapp mit drei Gegenstimmen aus.
Das aus sieben Richtern bestehende Gremium erklärte am Montag, sie werde sich nicht wie gefordert mit der Verfassungsmäßigkeit eines umstrittenen Anti-Terror-Gesetzes aus dem vergangenen Jahr beschäftigen. In dem Gesetz wird den US-Gerichten die Zuständigkeit für Ausländer abgesprochen, die außerhalb der Vereinigten Staaten als feindliche Kämpfer festgehalten werden. Die US-Regierung hat den Terror-Verdächtigen diesen Status gegeben und verwehrt ihnen damit die Rechte als Kriegsgefangene.
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