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USA: EU-Datenschutz bei Passagierdaten

Die USA haben der EU zugesichert, den Datenschutz bei der Weitergabe von Flug-Passagierdaten nach den Bestimmungen des Ende September ausgelaufenen Transatlantik-Abkommens bis auf weiteres einzuhalten.

Eine entsprechende Zusicherung habe EU-Justizkommissar Frattini von US-Heimatschutzminister Chertoff am Dienstagabend erhalten, sagte ein Sprecher des Kommissars am Mittwoch in Brüssel. Die Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen würden wahrscheinlich am Donnerstag per Videokonferenz am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg fortgesetzt, sagte der Sprecher Frattinis. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Europäer nunmehr eine Zwischenlösung anstreben. Aus Kreisen der finnischen EU -Ratspräsidentschaft hieß es am Mittwoch, der EU-Vorsitz habe bei Beratungen der EU-Botschafter in Brüssel klar gemacht, dass es „so schnell wie möglich ein Interimsabkommen“ geben sollte. Auch Frattinis Sprecher Friso Roscam-Abbing betonte, die Europäer seien bereit zu einem neuen umfassenden US-EU-Abkommen über die Weitergabe von Passagierdaten, „das möglicherweise im November 2007 wirksam wird“. Die EU-Kommission strebe aber keine Ausweitung ihres Verhandlungsmandates an, betonte der Sprecher. „In Hinblick auf den Datentransfer ist es wichtig, dass ein angemessenes Niveau von Datenschutz garantiert wird.“ Am Freitag werde es voraussichtlich zu einer neuerlichen Bestandsaufnahme der EU-Justizminister in Luxemburg kommen, sagte der Kommissionssprecher. Die EU und USA hatten sich vergangenen Samstag nicht fristgerecht auf eine Neufassung des bisherigen Passagierdaten-Abkommens geeinigt. Die Regelung war wegen mangelnder Rechtsgrundlage vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Die Datenweitergabe muss nunmehr im Einklang mit den nationalen Datenschutzbestimmungen stehen. Die AUA hatte angekündigt, den US-Behörden weiterhin zehn Datensätze zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Regelung zwischen EU und USA hatte vorgesehen, dass Fluggesellschaften bis 15 Minuten vor Abflug insgesamt bis zu 34 Datensätze über alle in die USA reisenden Passagiere übermitteln müssen – darunter Namen, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie besondere Essenswünsche.

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