Stewart Baker, Ministerialbeamter des US- Heimatschutzminisateriums, zeigte sich am Dienstag überzeugt, dass eine Einigung gefunden werde, wonach die Flugzeuge fliegen und die Fluggastdaten weitergeleitet werden.
Ähnlich äußerte sich der EU-Justizkommissar Frattini. Nach seinen Worten wird die neue Einigung eine andere rechtliche Grundlage haben, inhaltlich aber mit dem im Mai 2004 im Zuge der Anti-Terror-Kampfs unterzeichneten Abkommen übereinstimmen.
Laut Urteil des EuGH muss die EU das Abkommen bis zum 30. September dieses Jahres kündigen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der fehlenden Rechtsgrundlage. Zu dem Vorwurf, das Abkommen verstoße gegen europäische Datenschutzbestimmungen, nahm das Gericht nicht Stellung.
Das bisherige Abkommen sieht vor, dass europäischen Fluggesellschaften für jeden Passagier bis zu 34 personenbezogene Daten – von Kreditkartennummern bis zu E-Mail-Adressen – an die US- Behörden übermitteln. Im Gegenzug sicherten die USA einen nach Einschätzung der EU-Kommission ausreichenden Datenschutz zu. Dagegen klagte das Europaparlament, das die Privatsphäre der Fluggäste verletzt sah.
Diese Frage ließ der EuGH jedoch offen. Das Gericht stellte lediglich fest, dass das Abkommen nicht auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruhe.
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