Das Urteil vom Montag, wonach die Guantanamo-Häftlinge vor amerikanischen Gerichten gegen ihre Haft und ihre Behandlung klagen können, war ein schwerer Rückschlag für die Anti-Terror-Politik der Regierung von Präsident George W. Bush seit den Anschlägen vom 11. September 2001.
Wir werden hunderte Klagen einreichen, erklärte der Anwalt Najib al Nauimi, der frühere Justizminister des Emirats Katar. Er gehört einer Gruppe von Anwälten an, die nach eigenen Angaben 300 Inhaftierte vertritt. Nauimi will persönlich 90 Personen aus mehreren Ländern vor Gericht vertreten. Die ersten Klagen auf Freilassung sollen bereits in der kommenden Woche bei einem Gericht in Washington eingereicht werden.
Die US-Regierung ist nun gezwungen, ihre juristische und politische Strategie im Kampf gegen den Terrorismus zu überdenken. Wir prüfen die Gerichtsentscheidung, um festzustellen, wie wir bestehende Prozesse verändern müssen, um dem Urteil zu entsprechen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums, Mark Corallo. Zunächst rechnen die Anwälte der Regierung damit, dass Klagen im Namen hunderter Häftlinge eingehen werden.
Nach dem höchstgerichtlichen Urteil sind aber auch noch Fragen offen. So ist unklar, wie die US-Streitkräfte mit den Anfragen der Advokaten nach Besuchen bei den Häftlingen umgehen werden. Wir werden tun, was wir tun sollen, sagte ein Sprecher auf Guantanamo, Oberstleutnant Leon Sumpter. Wir werden sicher Richtlinien bekommen. Bisher durften nur vier Inhaftierte einen Anwalt sehen, nur drei der fast 600 Häftlinge aus 42 Ländern wurden angeklagt.
Die US-Regierung hatte bis jetzt die Auffassung vertreten, dass sie ausländische Kämpfer in einem nicht in den USA gelegenen Gefängnis unbeschränkt und ohne Zuständigkeit von US-Gerichten festhalten kann. Der Supreme Court beendete nun die seit zweieinhalb Jahren gängige Praxis. Gemäß dem Erkenntnis der Höchstrichter vom Montag können die Guantanamo-Häftlinge nun vor US-Bundesgerichten klagen, obwohl sie auf dem Marinestützpunkt Guantanamo auf Kuba jenseits der US-amerikanischen Staatsgrenzen festgehalten werden. Anwälte der ausländischen Häftlinge hatten geltend gemacht, ohne Kontrolle amerikanischer Gerichte sei das Militärlager ein rechtliches Niemandsland. Da das kubanische Recht auf dem Marinestützpunkt nicht gelte, müsse es US-Recht sein.
In einem zweiten Urteil kamen die Richter zwar zu dem Ergebnis, die Regierung sei durch den Kongress ermächtigt, einen Verdächtigen ohne Anklage oder Prozess festzuhalten. Dabei ging es um den US-Bürger Yaser Esam Hamdi, der saudiarabische Eltern hat. Hamdi und seine Schicksalsgenossen hätten jedoch das Recht, gegen ihre Inhaftierung rechtlich vorzugehen, hieß es in dem Erkenntnis. Durch die Ermächtigung des Kongresses sei das Grundrecht auf eine Anhörung vor Gericht nicht aufgehoben, sagte Richterin Sandra Day OConnor. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein Kriegszustand kein Blankocheck ist, wenn es um die Rechte der Staatsbürger geht.
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