“Das Berufungsgericht hat entschieden, dass die Klage gegen Deutschland verhandelt werden kann”, sagte der Anwalt der Beschwerdeführer, bei denen es sich um Investoren handelt, die in dem Unternehmen “World Holdings” mit Sitz in Tampa in Florida zusammengeschlossen sind, am Mittwoch (Ortszeit). Ein Verfahren könne dem Urteil zufolge nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat sei, fügte der Advokat Michael Elsner hinzu.
Seine Mandanten würden Rückzahlungen und Zinsen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar geltend machen, führte Elsner aus. Es handle sich um “eine Summe über 450 Millionen Dollar” (347 Millionen Euro). Die Angelegenheit werde nun an ein Bezirksgericht in Miami zurückverwiesen. Die Staatsanleihen hatte Deutschland laut Gerichtsakten nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) herausgegeben, um den Wiederaufbau des Landes finanzieren zu können. Als Adolf Hitler 1933 Reichskanzler wurde, stellte er die Rückzahlung der Darlehen ein.
Laut Elsner hatte die deutsche Bundesregierung in dem Rechtsstreit argumentiert, der Großteil der Anleihen sei nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgezahlt worden. Viele Schuldscheine seien aber von sowjetischen Soldaten gestohlen worden. Um als rechtmäßiger Besitzer der Anleihepapiere seine Ansprüche dennoch geltend machen zu können, sei ein aufwendiger Beglaubigungsprozess in Deutschland Voraussetzung gewesen. Ein Vertreter der deutschen Botschaft in Washington wollte sich zunächst nicht zu dem Fall äußern.
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