Nach dem am Dienstag (Ortszeit) bekannt gegebenen Richterspruch soll zunächst geprüft werden, ob das Unternehmen eine Mitverantwortung für die Verschleppung Zehntausender Juden in die Vernichtungslager trägt. Richter David Trager vom Bundesgericht Brooklyn (US-Bundesstaat New York) hatte 2001 zunächst entschieden, die SNCF falle unter die vom US-Recht vorgesehene Straffreiheit für ausländische Staaten.
Mehrere Kläger machen vor Gericht geltend, die Deportation von mindestens 75.000 zumeist jüdischen Menschen aus Frankreich in die Todeslager der Nationalsozialisten zwischen 1942 und 1944 wäre ohne die aktive Hilfe der SNCF kaum möglich gewesen. Das Unternehmen habe dabei nicht nur aktiv kollaboriert, sondern den deutschen Besatzern seine Dienste auch nach der Zahl der beförderten Menschen in Rechnung gestellt.
Die Opfer-Anwälte zeigten sich zufrieden mit der Zulassung der Klage. Die SNCF wollte sich mit Blick auf das schwebende Verfahren zunächst nicht zu dem Fall äußern. „Lassen wir die Justiz ihre Arbeit machen“, sagte eine Konzernsprecherin am Mittwoch in Paris.
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