In den USA hätten Häftlinge kein verfassungsmäßiges Recht auf Fortpflanzung, entschied am Donnerstag ein Bundesberufungsgericht in San Francisco.
Der Delinquent sitzt in einem kalifornischen Gefängnis eine lebenslange Haftstrafe ab. So genannte „conjugal visits“ („eheliche Besuche“), bei denen Paare einige Zeit ungestört gemeinsam verbringen können, sind ihm verboten. Er hatte argumentiert, angesichts des Alters seiner Frau, die 46 ist, sei die Fortpflanzung per Post die einzige Möglichkeit, seinen Kinderwunsch zu erfüllen.
Das Recht auf Fortpflanzung sei mit einem Gefängnisaufenthalt unvereinbar, entschied das Gericht nun knapp mit sechs zu fünf Stimmen. Grund seien Natur und Ziele des Strafvollzugs, darunter die Isolation von Gefangenen, ihre Bestrafung und Rehabilitation.
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