Das verlautete am Mittwoch aus Handelskreisen und Industrieunternehmen. Die Entscheidung stellt einen Erfolg für die Europäische Union dar, die Beschwerde gegen das seit 16 Jahren geltende Außenhandels-Steuergesetz eingelegt hatte.
Die EU hatte argumentiert, das Gesetz stelle Steuersubventionen für Exporte dar, die pro Jahr 2,5 Milliarden Dollar (2,48 Mrd. Euro/34,2 Mrd. S) ausmachten. Zu den Firmen, die am meisten davon profitierten gehörten unter anderem Boeing und Microsoft. Die Appellationskammer bestätigte damit eine Entscheidung in gleicher Sache aus dem September des Jahres 1999. Damals hieß es, das Steuerprogramm stelle eine nicht zulässige Exportsubvention dar.
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