Apple war seit dem Start des höchst erfolgreichen iPhones für die vielen Einschränkungen kritisiert worden, die für das Telefon gelten. So vermarktet Apple das Smartphone in den meisten Staaten exklusiv über einen Mobilfunker, womit zusätzlich zum Kaufpreis oft sehr hohe zusätzliche Gebühren anfallen.
Die beliebten Apps zur Erweiterung der Funktionen des iPhones lassen sich zudem nur über den von Apple betriebenen AppStore installieren. Aus diesem Onlineladen sperrt Apple aber dem Konzern unliebsame Programme aus. So beschwerten sich etwa deutsche Medien über strenge Vorgaben zu den Inhalten ihrer Apps; andere Internetbrowser sind nicht erhältlich, und die von vielen Internetseiten eingesetzte Flash-Technik funktioniert auf dem iPhone nicht.
Die Urheberrechts-Behörde in den USA habe bei seiner Revision des Urheberrechts nun erkannt, dass diese bisherigen Beschränkungen bei Apple “vorrangig darauf abzielten, Kunden an ihre derzeitigen Netzbetreiber zu binden und nicht darauf, geistiges Eigentum zu schützen”, erklärte die Internetrechte-Gruppe EFF. Die Behörde erlaubte zugleich, den Kopierschutz von DVDs unter bestimmten Voraussetzungen zu umgehen und auf Lesegeräten für elektronische Bücher Vorlese-Software zu installieren.
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