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Urteil nach Prozess in Wien: Verkauf gefälschter Smartphones kein Betrug

Gefälschte Smartphones zu verkaufen, ist einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Betrug
Gefälschte Smartphones zu verkaufen, ist einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Betrug ©Kigoo Images / pixelio.de
Mit einem auf den ersten Blick erstaunlichen Urteil endete am Freitag im Wiener Straflandesgericht ein Prozess, bei dem sich alles um gefälschte Smartphones drehte. Ein 20-Jähriger hatte diese im großen Stil verkauft - was dem Gericht zufolge aber nicht strafbar war.

Der springende Punkt beim Verkauf gefälschter Smartphones ist offenbar der Preis: Der Verkauf der zwar nicht echten, aber einwandfrei funktionierenden Mobiltelefone sei kein Betrug, wenn dem Käufer anhand dem Preis klar sein müsse, dass die Ware nicht echt sein kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.

Prozess um gefälschte Smartphones in Wien

Ein 20 Jahre alter Rumäne hatte seit August auf der Straße gefälschte iPhones und Samsung Galaxy-Geräte angeboten, die er seiner Aussage zufolge auf diversen Flohmärkten um jeweils 50 bis 60 Euro erworben hatte. Die aus China stammenden Plagiate brachte er dann um 100 bis 120 Euro an den Mann.

Als er ein Falsifikat einem Polizisten andrehen wollte, klickten die Handschellen. Der junge Mann wanderte in U-Haft, die Staatsanwaltschaft Wien erhob Betrugsanklage. Darüber zeigte sich jetzt nicht nur sein Verteidiger Normann Hofstätter verwundert (“Ich weiß nicht, was daran strafbar sein soll. Jeder Mensch muss doch wissen, dass er um 100 Euro kein iPhone bekommt”).

Richterin: “Das funktioniert einwandfrei”

Auch Richterin Beate Matschnig fand das Vorgehen der Staatsanwaltschaft befremdlich, nachdem sie eigenhändig eines der sichergestellten Smartphones getestet hatte: “Das funktioniert einwandfrei. Man kann telefonieren, mailen, SMS verschicken. Sogar ‘Angry Birds’ ist drauf.”

Also sprach sie den 20-Jährigen frei, der immerhin drei Wochen in U-Haft verbringen hatte müssen. “Natürlich ist das kein Betrug”, stellte Matschnig klar, “bei dem Preis muss jeder gewusst haben, dass die iPhones nicht echt sind. Und Vermögensschaden ist auch kein eingetreten. Ein Preis von 100 bis 120 Euro ohne Vetragsbindung ist für die Geräte sicher gerechtfertigt.”

Nur nach dem Markenschutzgesetz strafbar

Der junge Rumäne wurde unverzüglich auf freien Fuß gesetzt. Für den Verkauf gefälschter Ware hätte er allenfalls nach dem Markenschutzgesetz belangt werden können. Dafür wäre allerdings eine Privatanklage der betroffenen Hersteller nötig gewesen, die im gegenständlichen Fall nicht vorlag.

(apa/red)

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