Dem ehemaligen FPÖ-Obmann sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, was dieser bestreitet. Im Falle von Schuldsprüchen drohen beiden Haftstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren.
FPÖ-Spenden
In dem Verfahren geht es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe.
Am vergangenen Montag wurden in dem am 6. Juli begonnenen Prozess die letzten Zeugen befragt. Nun ist Richterin Claudia Moravec-Loidolt an der Reihe. Zuvor werden die Anklägerseite sowie die Verteidiger Straches und Grubmüllers ihre Schlussplädoyers halten.
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(APA)
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