Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn “vollinhaltlich” schuldig bekannt. Ihm war zudem schwere Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Freiheitsentziehung zur Last gelegt worden. Er soll im Keller eines Gebäudes hinter seinem Elternhaus im Bezirk Tulln einen Raum eingerichtet haben, in dem sich ein Bett und eine Dusche befanden und dort zwei ausländische Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Zeugenaussagen vom Donnerstag zufolge hätte jeder im Dorf gewusst, dass der Angeklagte ein Bordell betreibe.
Mutter (72) des Angeklagten wurde freigesprochen
Weil Staatsanwältin Nicole Elsinger drei Tage Bedenkzeit nahm, ist das von dem 47-Jährigen angenommene Urteil nicht rechtskräftig. Richterin Andrea Humer begründete den Freispruch für die Mutter des Mannes damit, dass die bloße Kenntnis der Ausübung der Prostitution nicht strafbar sei. (APA)
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